Barrierefreiheit

Inklusives Design und Entwicklung für alle

Für Menschen mit sensorischen, motorischen und kognitiven Beeinträchtigungen sind ein einfacher Zugang und eine problemfreie Bedienung von Web-Inhalten und Anwendungen essenziell. Letztlich aber profitiert jeder Nutzer von barrierefreier Gestaltung. CONET unterstützt Sie bei der entsprechenden Optimierung oder Neuentwicklung von Web-Angeboten und Anwendungen auf Basis erprobter Best Practices und gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Barrierefreiheit in Webseiten ebenso wie in Web-basierten und mobilen Software-Anwendungen stellt eine Grundvoraussetzung für eine selbst bestimmte Teilhabe an digitalen Technologien für alle Menschen dar. Sie ermöglicht den gleichberechtigten Zugang zur Nutzung von Anwendungen und macht Inhalte für alle Nutzer wahrnehmbar, verständlich, navigierbar und interaktionsfähig – insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen, besonderen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen.

Dabei geht es bei Barrierefreiheit aber um mehr als den reinen Zugang zu digitalen Technologien. Es geht um Design für alle. Inklusives Design bedeutet etwas wertvoll und nicht nur zugänglich zu gestalten und umzusetzen, und zwar für so viele Menschen wie möglich. Eine vollständige Barrierefreiheit bleibt in der Praxis vielleicht eine Utopie, aber dennoch muss es das Ziel sein, Anwendungen und Webseiten so barrierearm wie möglich zu gestalten. 

  • Barrierefreiheit ist im Sinne eines inklusiven Designs ein wesentlicher Bestandteil einer guten User Experience. 
  • Wir begleiten Sie in entsprechenden Entwicklungsprojekten und beraten Sie zu Grundsätzen und Umsetzungsmöglichkeiten für barrierefreie Gestaltung und Anwendungen.
     

Inhaltliche Aspekte von Barrierefreiheit

Redaktion Design Programmierung
Alternativtexte für Nicht-Textinhalte wie Bilder und Grafiken, übersichtliche Strukturierung von Textinhalten z.B. durch Überschriftenkonzepte, Listen und Absätze; Alternativen für Multimedia (Untertitel,  Audiodeskription, Transkripte), Leichte Sprache und Gebärdensprache, Auszeichnung der Sprache, aussagekräftige Links, usw. Sorgfältige Farbauswahl z.B. durch das Vermeiden von Rot-Grün-Vermischungen, ausreichend starke Kontraste bei Vorder- und Hintergrundfarben, anpassbare Textgröße und Textabstände, sichtbarer Tastatur-Fokus, einfache Navigation, einheitliche Gestaltung und Verwendung von Bedienelementen, usw. Korrekte Verwendung von Web-Standards, semantische Annotationen für Screenreader, Benachrichtigungen bei Statusänderungen, einfache und vollständige Bedienbarkeit mittels Tastatur und Sprachsteuerung, usw. 

 

Gesetzliche Vorgaben: BITV 2.0 – WCAG 2.1 – EAA

Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder sind heutzutage gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Angebote in Web- und mobilen Anwendungen, inklusive Intranets und Extranets, sowie elektronische Verwaltungsabläufe barrierefrei zu gestalten. Hinzu kommen umfassende Nachweispflichten und die Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit von Anwendungen. Die Umsetzung der Anforderungen erfolgt schrittweise, jedoch spätestens bis Juni 2021.

Es gilt jetzt aktiv zu werden, denn die ersten Fristen sind bereits verstrichen.

Auch der Blick nach vorne lohnt sich: Ab 2025 sind mit dem in Krafttreten des European Accessibility Acts (EAA) Barrierefreiheitsanforderungen auch auf Produkte und Dienstleistungen ausgewählter Branchen der Privatwirtschaft anzuwenden, wie etwa Bankdienstleistungen, Personenverkehrsdienste, Online-Handel sowie Software- und Hardware-Produkte.

Wir begleiten und unterstützen Sie gerne bei der barrierefreien Gestaltung und Entwicklung Ihrer Anwendungen.  

Unsere Leistungen: 

  • Ganzheitliche Umsetzung von barrierefreien Lösungen
  • Beratung zur barrierefreien Gestaltung und Entwicklung
  • Durchführung von szenariobasierten Nutzertests
  • Konformitätsprüfungen gemäß aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Standards (EU-Richtlinie 2016/2102, BGG, BITV 2.0, EN 301 549, WCAG 2.1)
  • Ergebnisdokumentation in Form eines strukturierten Prüfberichtes 
  • Unterstützung bei der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
     

Nutzerorientierung – Kundenorientierung – Corporate Social Responsibility

Barrierefreiheit lediglich als Zwang zu sehen, wird den Chancen und dem Nutzen des inklusiven Designs nicht gerecht. Design für alle ist ein wichtiger Schritt zu mehr Nutzerorientierung, besserem Kundenservice und ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Social Responsibility.

Barrierefrei gestaltete Angebote erweitern den Nutzerkreis, erhöhen die Kundenloyalität, zeigen Innovationsstärke und gesellschaftliche Verantwortung. 

Und nicht zuletzt wirkt sich eine einfache und klare Programmierung positiv auf das Suchmaschinenranking aus, da auch Crawler sauber strukturierte Seiten besser „verstehen“ und höher bewerten. 

Beziehen Sie daher Überlegungen zur Barrierefreiheit im Sinne des inklusiven Designs von Beginn an in Ihre Projekte mit ein. So erzielen Sie zuverlässige Ergebnisse und vermeiden aufwendige Nacharbeiten. Starten Sie dabei mit der Berücksichtigung der Standardvorgaben, aber arbeiten Sie über eine pure Konformität hinaus auch mit guter Absicht daran, Ihre Anwendungen möglichst einfach zugänglich zu machen. 

Vertrauen Sie unserer Erfahrung und unserem Engagement zu einem inklusiven Design für alle und damit einer User Experience, die Ihren Anwendern und Kunden ein positives und uneingeschränktes Nutzungserlebnis bietet.

CONET Podcast Fokus IT!

In dieser Folge des CONET Podcast Fokus IT! geht es um die Nutzerorientierung und Barrierefreiheit im Public Sector. Im Gespräch sind Rainer Ullrich, E-Government-Spezialist, Teresa Steinebach, CONET-Expertin für Barrierefreiheit und Marina Zander, CONET-Spezialistin für Nutzerorientierung und UX-Design. Jetzt anhören!

Ausgezeichnet:

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