Fit für die Gelangensbestätigung

COFFEE Pause und Webinar: Neue Nachweispflichten treten in Kraft. Unsere Experten geben Ihnen einen Einblick in die rechtlichen Hintergründe und stellen praktische Lösungsansätze vor.

Bild: Transport von Paketen

Nun ist es amtlich: Mit Inkrafttreten der Neuregelung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) zum 1. Oktober 2013 sind Unternehmen, die Waren in andere EU-Mitgliedsstaaten versenden, gezwungen, eine Gelangensbestätigung als Nachweis für die Steuerbefreiung gegenüber dem Gesetzgeber zu erbringen.

Was zunächst simpel klingt , wirft bei zahlreichen Unternehmen eine Vielzahl von Fragen auf:
 

  • Wie sieht der rechtliche Hintergrund aus?
  • Welche Angaben muss eine Gelangensbestätigung vorweisen?
  • Was ist im Rahmen der unterschiedlichen Logistikwege zu beachten?
  • Welche automatisierten Lösungsansätze gibt es?

Rechtliche Hintergründe und praktische Lösungsansätze

Gemeinsam mit der WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH geben Ihnen unsere Prozessspezialisten sowohl fachliche als auch technische Antworten und stellen Ihnen zwei individuelle Lösungsansätze vor, mit denen Sie in einem einfachen, automatisierten Prozess die Gelangensbestätigung des Kunden erhalten!

Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem persönlichen Treffen bei unserer COFFEE Pause am 24. September von 9 bis 11 Uhr, die Ihnen einen ausführlichen, fachlichen Einblick in die Thematik bietet.

Oder besuchen Sie am Nachmittag unser Webinar von 14 bis 15 Uhr, das Ihnen einen kurzen Überblick über Hintergründe und Lösungswege zur Gelangensbestätigung gibt.

Termine:

  • Dienstag, 24. September 2013, von 9 bis 11 Uhr in Hennef
  • Dienstag, 24. September 2013, von 14 bis 15 Uhr in Hennef


Wir freuen uns auf Ihre Fragen und einen spannenden Dialog.

Lösungen

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