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EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) fordern alle Behörden in der Europäischen Union auf, ihre Leistungen transparenter und vergleichbarer zu gestalten.

Bild: Behörde
Bild: Behörde

Zudem müssen zukünftig etwa Ausschreibungen grenzübergreifend verfügbar sein und die Beteiligung auch räumlich weiter entfernter Mitbewerber vereinfachen.

Die Einrichtung so genannter „Einheitlicher Ansprechpartner“ seitens der Städte, Kommunen und Regionen ist hierbei ein wichtiger Entwicklungsschritt. Beispielsweise auf Internet-Portalen gebündelt bieten diese Plattformen einen zentralen Einstieg zu allen relevanten Informationen und Prozessen. 

Aber auch in den Arbeitsabläufen der Verwaltungen setzt die EU-DLR Anpassungen voraus. Mithilfe eines modernen Business Process Managements lassen sich diese sowohl schlüssig konzipieren, vollständig abbilden und effektiv begleiten.

„Wir steigern mit unserem Portal ‚Einheitlicher Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet‘ den Service für Unternehmen beträchtlich, da es als unterstützende Verbindungsstelle für die Verfahrensabwicklung dient, so dass auf eine zusätzliche Kontaktaufnahme zu anderen Behörden oder Dienststellen weitestgehend verzichtet werden kann.“

Thomas Seling, IT-Projektleiter Stadt Bochum, www.ea-mittleres-ruhrgebiet.de

Wir unterstützen Sie bei allen Aspekten der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie:

  • Erstellung von Anforderungskatalogen
  • Konzeption und Realisierung interner Prozessoptimierung
  • Web-Lösungen für eine nahtlose Integration zwischen internen Abläufen und der Interaktion mit Wirtschaft und Bürgern

Vertrauen Sie wie die StädteRegion Aachen und die Stadt Bochum auf unsere Erfahrung und machen Sie Ihre Verwaltung fit für die paneuropäischen Herausforderungen!