CONET setzt Informationsportal „Einheitlicher Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet“ um

Die Website zur Erfüllung der EU-Dienstleistungsrichtlinie basiert auf der CONET Media Suite und bündelt den Zugang zu einer Vielzahl von Service-Angeboten

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Hennef, 15. September 2010. Im Auftrag der Stadt Bochum hat die Hennefer CONET Solutions GmbH das Informationsportal „Einheitlicher Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet“ umgesetzt, das unter der Internetadresse www.ea-mittleres-ruhrgebiet.de erreichbar ist.

Seit Ende 2009 sind öffentliche Auftraggeber, darunter auch Städte und Kommunen, durch die Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union verpflichtet, Dienstleistungserbringern und -empfängern über einen so genannten Einheitlichen Ansprechpartner (EA) bestimmte Basisinformationen leicht zugänglich zu machen. Für den Bereich „Mittleres Ruhrgebiet“ mit den kreisfreien Städten Bochum, Bottrop, Gelsenkirchen, Hagen und Herne sowie dem Ennepe-Ruhr-Kreis mit seinen kreisangehörigen Städten hat der EA seinen Sitz bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Bochum, die ihrerseits CONET mit der Realisierung der neuen Web-Präsenz beauftragte.

CONET implementierte das Informationsportal auf der Basis seiner Web-Content-Management-Produktfamilie CONET Media Suite. Zudem integrierten die Hennefer Web-Spezialisten über gezielt definierte Brückenanwendungen, so genannte Servlets und Web-Services, auch die Inhalte weiterer Web-Angebote wie der Verwaltungssuchmaschine NRW, der zentralen Informationsdatenbank für Dienstleistungen des KDVZ-Citkomm und des Infocenters Gewerbeanmeldung NRW in die Präsentation und Suchfunktion der EA-Seiten.

„Mit dem neuen Portal erfüllen wir nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern werden auch der Zielsetzung eines zentralen Zugangs zu vielfältigen Informationen für Wirtschaft und Öffentlichkeit gerecht“, erklärt Thomas Seling, IT-Projektleiter bei der Stadt Bochum. „Damit steigern wir auch den Service für Unternehmen unserer Region beträchtlich, da der EA als unterstützende Verbindungsstelle für die Verfahrensabwicklung dient, so dass sich Unternehmen allein an den EA wenden können und auf eine zusätzliche Kontaktaufnahme zu anderen Behörden oder Dienststellen weitestgehend verzichtet werden kann.“

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